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Fewo's und Hauser ● verkauf ● vermietung

Ihre Wohnung und das Finanzamt


Eine Kurzfassung der verschiedenen M?glichkeiten:

Variante 1.
Falls Sie eine Ferienwohnung an der seel?ndisch-fl?mischen K?ste besitzen, werden Sie auch mit dem Finanzamt in Kontakt kommen. Im allgemeinen wird der Eigent?mer einer Ferienwohnung sich f?r die M?glichkeit entscheiden, diese Wohnung in "Box 3" als Privatverm?gen zu versteuern. Das Verm?gen, das Sie in "Box 3" haben, wird mit einer Forfaitierungsgeb?hr von 1,2 % belastet. Die Vorfaitierungsregelung sorgt f?r einen einfach zu berechneneden Betrag.

 Das bedeutet, dass Kosten nicht abzugsf?hig sind, aber z.B. alle Mieteinnahmen aus der Ferienwohnung steuerfrei sind und Sie die Verm?genssteuer schon bezahlt haben. Ein weiterer gro?er Vorteil ist, dass beim Verkauf der Ferienwohnung die Wertsteigerung auch steuerfrei ist.

Variante 2.  Bei Variante 2 entscheiden Sie sich f?r die M?glichkeit, steuerlich als "Kleinunternehmer" betrachtet zu werden. Dieses hat den gro?en Vorteil, dass Sie unmittelbar alle Kosten, die beim Verwerven

 Neubau. OKAY
Vor allem bei Neubauten scheint die Variante 2 eine ideale M?glichkeit, denn bei Neubauten zahlen Sie 19 % MWSt auf den Anschaffungspreis der Ferienwohnung. Diese 19 % k?nnen Sie dann in Abzug bringen! Sie m?ssen dann wohl die Ferienwohnung mindestens 10 Jahre in Ihrem Besitz halten. Wenn Sie innerhalb von 10 Jahren verkaufen, m?ssen Sie die MWSt nachtr?glich bezahlen und gleichzeitig wird die Wertsteigerung berechnet.

Wo die Variante 2 die g?nstigste M?glichkeit scheint, meinen wir, dass genau die Wertsteigerung den gro?en Gewinn bringt, dieser bleibt aber nur bei Variante 1 steuerfrei.